EN ISO 20607 „sicherheitsrelevante Anforderungen in Betriebsanleitungen“ nun als harmonisierte Norm zur Maschinenrichtlinie gelistet
Normen richtig anzuwenden bedeutet, diese zu kennen und zu verstehen. Ebenso, deren Grenzen und Regelungsumfang, sowie die Beziehung zu weiteren relevanten Normen zu kennen.
Dies trifft ganz besonders auf Normen wie die EN ISO 20607:2019, Sicherheit von Maschinen — Betriebsanleitung — Allgemeine Gestaltungsgrundsätze zu. Aber warum ist das so?
Seit Jahren nehmen sich Normungsgremien dem Thema der Technischen Dokumentation und Kommunikation an, so z. B. der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) mit seinem Regelwerk VDI 4500 Blatt 1 -4, Technische Dokumentation. Auf europäischer Ebene kannten wir bisher die EN 82079-1:2013 in der Edition 1 (Nachfolgenorm der EN 62079:2001, Anm.). Diese Norm wurde bereits im Frühjahr 2019 durch die ISO/IEC/IEEE 82079-1:2019, Preparation of information for use (instructions for use) of products – Part 1: Principles and general requirements, in der Edition 2 abgelöst. Die 82079-1 Ed. 2 ist als Horizontalnorm für alle Arten von Produkten anzuwenden, unabhängig davon, ob diese Produkte elektrisch angetrieben werden oder nicht. Entgegen der teils verbreiteten Fehlmeinung, die Norm gelte doch nur für elektrische Produkte, ist die Norm auch z.B. für Maschinen anzuwenden.
In der ISO/IEC/IEEE 82079-1 spricht man, angepasst an den Stand der Technik, nunmehr auch von Nutzungsinformationen, anstelle von Gebrauchsanleitung.
Die ISO/IEC/IEEE 82079-1 stellt für Technischen Redakteure ein normatives Grundwerkzeug dar, weil sie Dinge normiert, die in der Technischen Kommunikation wichtig sind: Zielgruppen, Ausdruck, Struktur, Prozesse, Qualifikationen, Informationskonzeption (Informationsarten, Entwicklung von Informationsprodukten und deren Ausgabe) usw.
Nun drängt sich eine weitere Norm aus der Ecke von ISO (International Organization for Standardization) in den Vordergrund. Wie bereits in verschiedenen Publikationen berichtet, gibt es seit dem Frühjahr 2019 die ISO 20607, für Betriebsanleitungen für Maschinen (das umfasst auch Anlagen, also eine Gesamtheit von Maschinen und unvollständige Maschinen, Anm.). Eine Norm, welche sich selbst im Regelungsumfang auf die ‚sicherheitsrelevanten Teile‘ einer ‚Betriebsanleitung‘ reduziert.
Mehr braucht es auch nicht, denn für den Rest gibt es schlussendlich die ISO/IEC/IEEE 82079-1:2019 und weitere etablierte internationale Standards. Zudem bleibt der Vollständigkeit halber festzuhalten, dass Nutzungsinformationen (auch für Maschinen, Anm.) weit mehr sind als lediglich ‚Betriebsanleitungen‘. Dieser kleine Teil wird nun in der EN ISO 20607 behandelt.
Official Journal European Union (OJEU) - Liste der Normen mit Vermutungswirkung
Mit Anwendung der EN ISO 20607 werden auch nur die Vorgaben des Abschnittes 1.7.4.2, exkl. Punkt u) (Angaben zu Lärmemissionen, Anm.) der EG-Richtlinie für Maschinen 2006/42 als erfüllt angesehen. Diese sind:
1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung
Jede Betriebsanleitung muss erforderlichenfalls folgende Mindestangaben enthalten:
a) Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und seines Bevollmächtigten;
b) Bezeichnung der Maschine entsprechend der Angabe auf der Maschine selbst, ausgenommen die Seriennummer (siehe Nummer 1.7.3);
c) die EG-Konformitätserklärung oder ein Dokument, dass die EG-Konformitätserklärung inhaltlich wiedergibt und Einzelangaben der Maschine enthält, das aber nicht zwangsläufig auch die Seriennummer und die Unterschrift enthalten muss;
d) eine allgemeine Beschreibung der Maschine;
e) die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltplänen, Beschreibungen und Erläuterungen;
f) eine Beschreibung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsplätze, die voraussichtlich vom Bedienungspersonal eingenommen werden;
g) eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine;
h) Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine, zu denen es erfahrungsgemäß kommen kann;
i) Anleitungen zur Montage, zum Aufbau und zum Anschluss der Maschine, einschließlich der Zeichnungen, Schaltplänen und der Befestigungen, sowie Angabe des Maschinengestells oder der Anlage, auf das bzw. in die die Maschine montiert werden soll;
j) Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibrationen;
k) Hinweise zur Inbetriebnahme und zum Betrieb der Maschine sowie erforderlichenfalls Hinweise zur Ausbildung bzw. Einarbeitung des Bedienungspersonals;
l) Angaben zu Restrisiken, die trotz der Maßnahmen zur Integration der Sicherheit bei der Konstruktion, trotz der Sicherheitsvorkehrungen und trotz der ergänzenden Schutzmaßnahmen noch verbleiben;
m) Anleitung für die vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der bereitzustellenden persönlichen Schutzausrüstung;
n) die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können;
o) Bedingungen, unter denen die Maschine die Anforderungen an die Standsicherheit beim Betrieb, beim Transport, bei der Montage, bei der Demontage, wenn sie außer Betrieb ist, bei Prüfungen sowie bei vorhersehbaren Störungen erfüllt;
p) Sicherheitshinweise zum Transport, zur Handhabung und zur Lagerung, mit Angabe des Gewichts der Maschine und ihrer verschiedenen Bauteile, falls sie regelmäßig getrennt transportiert werden müssen;
q) bei Unfällen oder Störungen erforderliches Vorgehen; falls es zu einer Blockierung kommen kann, ist in der Betriebsanleitung anzugeben, wie zum gefahrlosen Lösen der Blockierung vorzugehen ist; L 157/48 Amtsblatt der Europäischen Union DE 9.6.2006
r) Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten sowie der zu treffenden vorbeugenden Wartungsmaßnahmen;
s) Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten einschließlich der dabei zu treffenden Schutzmaßnahmen;
t) Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals auswirken;
u) folgende Angaben zur Luftschallemission der Maschine:…
v) Kann die Maschine nichtionisierende Strahlung abgeben, die Personen, insbesondere Träger aktiver oder nicht aktiver implantierbarer medizinischer Geräte, schädigen kann, so sind Angaben über die Strahlung zu machen, der das Bedienungspersonal und gefährdete Personen ausgesetzt sind.
Auszug aus RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Was steckt nun in der EN ISO 20607:2019?
Die neue Norm wurde als Typ-B Norm als Hilfestellung für Maschinenhersteller geschaffen, damit sie gesetzeskonforme Betriebsanleitungen herstellen können und ‚konform‘ zu den Vorgaben der Maschinenrichtlinie agieren.
Eine Betriebsanleitung ist, wie bereits erwähnt, lediglich ein Element der Nutzungsinformationen einer Maschine. Dies wird von der ISO/IEC/IEEE 82079 -1 normativ wesentlich umfangreicher und tiefgreifender erfasst.
Eine detaillierte Darstellung des normativen Inhalts der ISO 20607 kann in im Fachartikel „Die Zwei – Maschinen dokumentieren“, Hrsg. tekom e.V, Autor Martin Rieder nachgelesen werden.
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Die EN ISO 20607 regelt in Abschnitt 4 ‚Grundsätze und allgemeine Information‘, wobei Abschnitt 4.11, in welchem es sich um Nutzungsinformationen in Bezug auf IT-Schwachstellen handelt, ebenfalls von der Vermutungswirkung ausgeschlossen ist.
Hier verweist die Norm auf den ISO/TR 22100-4 Guidance to machinery manufacturers for consideration of related IT-security (cyber security) aspects, welcher als Technische Regel zur EN ISO 12100:2013 im Dezember 2018 publiziert wurde und spezifisch auf das Thema IT-Sicherheit eingeht.
In Abschnitt 4 verweist die Norm zudem auf den wichtigen Abschnitt 6.3 ‚Design and development, including review, editing and testing‘ der ISO/IEC/IEEE 82079-1. Ein weiterer Aspekt, der zeigt, dass vernünftigerweise nur mit beiden Normen gearbeitet werden sollte.
In Abschnitt 5 regelt ‚Inhalt und Aufbau der Betriebsanleitung‘. Hier liefert die Norm eine Art ‚Kochrezept‘ für den Aufbau bzw. Inhalt einer Betriebsanleitung, stellt aber klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung handelt und zur Orientierung dienen soll. Maschinenhersteller bzw. Technische Redakteure im Maschinenbau müssen also weiterhin eigenständig entscheiden, welche tatsächliche Struktur zu ihren Informationsprodukten passt. Umfassendere Ansätze liefert wiederum die bewährte ISO/IEC/IEEE 82079-1:2019.
Worin liegt nun Sinn und Zweck der EN ISO 20607?
Nennung der EN ISO 20607 in der Konformitätserklärung
Digitale / elektronische Betriebsanleitungen
Eine Verbindung zwischen EN ISO 20607 und ISO/IEC/IEEE 82079-1 gibt es bei der Bereitstellung von Nutzungsinformationen über verschiedene (auch digitale/elektronische, Anm.) Medien und Kanäle hinweg. Obwohl sich der Regelungsumfang der EN ISO 20607 nur auf Betriebsanleitungen beschränkt, sind die darin aufgeführten Möglichkeiten interessant, besonders nach nun erfolgter Harmonisierung mit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42.
Der bekannte, heftig diskutierte und rechtlich nicht eindeutig vorgeschriebene Konsens, relevante Informationen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz ausschließlich in Papierform bereitzustellen, wird durch die EN ISO 20607 soweit an den Stand der Technik angepasst. Auch die ISO/IEC/IEEE 82079-1 ermöglicht, dass unterschiedliche Medien ausgewählt werden können, die zum Produkt und zu den Verwendern (Zielgruppe, Anm.) passen.
Diese wären:
- Ausgabe der Betriebsanleitung in gedruckter Form
- Bereitstellung auf einem elektronischen Speichermedium, das mit der Maschine verfügbar ist
- Bereitstellung durch Zugriff auf externe Server, Webseiten oder sonstigen Speichermöglichkeiten, zum Beispiel Cloud-Speicher
- Bereitstellung auf internen Servern oder Speichermedien
- Bereitstellung als Audio- oder Videoanleitung auf Steuerterminals, auf Webseiten, als Tonaufzeichnung oder im Internet abrufbar
Fazit
Die EN ISO 20607 erleichtert den Einstieg in die Welt der technischen Dokumentation, wenngleich diese neue Norm keine weltmeisterliche Leistung darstellt. Die ISO/IEC/IEEE 82079-1 Edition 2 ist eine Fachnorm, die tief in Prozesse zur Erstellung und Management eingeht. Daher wenden Profis in der technischen Kommunikation vorrangig die Horizontalnorm an und führen einen Abgleich mit der EN ISO 20607 durch. Maschinenbauunternehmen sollten lernen, mit diesen zwei Normen parallel zu arbeiten.
EN ISO 20607: Brauchbar für einfache und schnelle ‚Gerichte‘ … also einfache Betriebsanleitungen, ohne selbst umfangreiches Fachwissen in der Technischen Redaktion mitbringen zu müssen.
ISO/IEC/IEEE 82079-1: Umfassender Regelungsumfang, tief in den Kern der Technischen Kommunikation vordringend. Sie setzt Kenntnisse in der Informationsentwicklung voraus und erfordert Konzeptarbeit.
In der Anwendung sind Maschinenbauunternehmen gut bedient, vom Einfachen, hin zum Komplexen zu arbeiten. Das soll heißen, dass man zuerst die wenigen Anforderungen der EN ISO 20607 erfüllt und sich dann der ISO/IEC/IEEE 82079-1 widmet.
Mit zunehmender Kompetenz in der Technischen Redaktion wird die EN ISO 20607 aufgrund ihres beschränkten Regelungsumfanges möglicherweise in Zukunft nur als normativer ‚Beiwagen‘ fungieren.
Weiterführende Links:
- DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/480 DER KOMMISSION
- ISO/IEC/IEEE 82079-1:2019 Edition 2
- International Organization for Standardization
- Access to the Official Journal
- Fachartikel „Die Zwei – Maschinen dokumentieren“, erschienen in der Fachzeitschrift ‚technische kommunikation‘, Ausgabe 4/2019, Hrsg. tcworld
- Beiträge zur Edition 2 der IEC/IEEE 82079-1 und ISO 20607
Der Fachbeitrag ist auch im CE-Infoservice von IBF erschienen: Fachbeitrag IBF