Am 02. März 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/377 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 72/12) über harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Im aktuellen Official Journal (OJEU) sind eine Reihe neuer und geänderter Normen gelistet worden, welche bei Anwendung die Konformitätsvermutung zur Maschinenrichtlinie auslösen.
Siehe auch Erwägungsgrund 14 des OJEU:
(14) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
Von speziellem Interesse sind unter anderem Typ-B-Normen wie die:
- EN ISO 13851:2019
Sicherheit von Maschinen — Zweihandschaltungen — Funktionelle Aspekte und Gestaltungsleitsätze - EN ISO 13854:2019
Sicherheit von Maschinen — Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen - EN ISO 13857:2019
Sicherheit von Maschinen — Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen - EN 62745:2017
Sicherheit von Maschinen — Anforderungen für kabellose Steuerungen an Maschinen
Den aktuellen Durchführungsbeschluss können Sie über den folgenden Link erreichen:
HINWEIS Sie gelangen zur Webseite EUR_Lex der Europäischen Union
EUR-Lex – 32021D0377 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Oder laden Sie sich die Dokumente in Deutsch oder Englisch hier herunter:
Durchführungsbeschluss
Commission Implementing Decision
Bei Fragen zu den Normen oder zur Umsetzung dieser unterstützen wir Sie gerne.