Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2272 und Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 – nahtlose/geschweißte Stahlrohre, Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter, unbefeuerte Druckbehälter und Fahrzeugbetankungsgeräte für Erdgasfahrzeuge

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  1. Am 21. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2272 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 457/10) über harmonisierte Normen zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Im aktuellen Official Journal (OJEU) sind eine Reihe neuer und geänderter Normen gelistet worden, welche bei Anwendung die Konformitätsvermutung zur Druckgeräterichtlinie auslösen.
Siehe auch Erwägungsgrund 14 des OJEU:

(14) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

 Von speziellem Interesse sind unter anderem Normen wie die:

  • EN 13445-5:2021
    Unbefeuerte Druckbehälter — Teil 5: Inspektion und Prüfung
  • EN 17278:2021
    Erdgasfahrzeuge — Fahrzeugbetankungsgeräte

Für sieben Normen erlischt die Konformitätsvermutung per 21. Juni 2023

Den aktuellen Durchführungsbeschluss können Sie über den folgenden Link erreichen:
HINWEIS Sie gelangen zur Webseite EUR_Lex der Europäischen Union

Oder laden Sie sich die Dokumente in Deutsch oder Englisch hier herunter:

Bei Fragen zu den Normen oder zur Umsetzung dieser unterstützen wir Sie gerne.