Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1015 und Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 – elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

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Am 22. Juni 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1015 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 72/12) über harmonisierte Normen zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.

Der Durchführungsbeschluss ändert den Durchführungsbeschluss 2019/1956 (Erwägungsgrund 21).

Im aktuellen Official Journal (OJEU) sind eine Reihe neuer und geänderter Normen gelistet worden, welche bei Anwendung die Konformitätsvermutung zur Niederspannungsrichtlinie auslösen.
Siehe auch Erwägungsgrund 22 des OJEU:

(22) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen, einschließlich der Sicherheitsziele, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstellen dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Einige Fundstellen von harmonisierten Normen müssen daher rückwirkend im Amtsblatt der  Europäischen Union veröffentlicht werden. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

Den aktuellen Durchführungsbeschluss können Sie über den folgenden Link erreichen:
HINWEIS Sie gelangen zur Webseite EUR_Lex der Europäischen Union

Oder laden Sie sich die Dokumente in Deutsch oder Englisch hier herunter:

Bei Fragen zu den Normen oder zur Umsetzung dieser unterstützen wir Sie gerne.