CE > UKCA – Verlängerung der Übergangsfrist

Großbritannien veröffentlichte kürzlich über das Department for Business, Energy and Industrial Strategy (BEIS) die Meldung, dass Unternehmen ein weiteres Jahr als Übergangsfrist zur Umsetzung der UKCA-Kennzeichnung eingeräumt wird.
 
Demnach wird bis 31. Dezember 2022 die CE-Kennzeichnung in England, Schottland und Wales anerkannt.
Ab 01. Jänner 2023 gilt nur mehr die UKCA-Kennzeichnung am britischen Markt.
 
Die britische Regierung reagiert mit dieser Maßnahme auf die Belastungen der COVID-Pandemie und räumt den Produktherstellern mehr Zeit ein. Unternehmen haben somit ein weiteres Jahr, um ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
 
Jedenfalls müssen Unternehmen nun als letzte Frist bis zum 01. Jänner 2023 sicherstellen, dass sie die UKCA-Kennzeichnung korrekt anwenden. Die UKCA-Kennzeichnung ersetzt als Konformitätskennzeichnung die CE-Kennzeichnung am britischen Markt.
 
Die Verlängerung der Übergangsfrist gilt für alle Produkte, die mit Ende 2021 zur UKCA-Kennzeichnung verpflichtet gewesen wären.  Eine Ausnahme bilden Medizinprodukte, für die Unternehmen die UKCA-Kennzeichnung erst ab dem 1. Juli 2023 verwenden müssen.
 
Eine entsprechende Verordnung zur Verlängerung der Übergangsfrist wird noch im Laufe des Jahres im Austrittsabkommen mit der EU (Abschnitt 8 erlassen.
 
Die Bestimmungen zur Verwendung der UKNI-Kennzeichnung für Nordirland bleiben gemäß dem Nordirlandprotokoll derzeit unberührt.

Die Originalmitteilung der British Government können Sie über den folgenden Link erreichen:
HINWEIS Sie gelangen zur Webseite des British Government

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Inverkehrbringerverpflichtungen am UK-Markt.

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